MZ Gutachten · Duisburg
Nach dem Unfall zählt, wer den Schaden feststellt.
Ich bin Kfz-Sachverständiger in Duisburg. Ich stelle fest, was an Ihrem Fahrzeug beschädigt ist, was die Instandsetzung kostet und was das Fahrzeug noch wert ist.
- Telefon
- 0163 9532985
- Einsatzgebiet
- Duisburg und Umgebung
- info@mz-gutachten.de
Sofort nach dem Unfall
Die ersten Schritte
Wenn gerade etwas passiert ist, hilft eine feste Reihenfolge. Drei Schritte – der dritte ist der Anruf. Unterschreiben Sie am Unfallort nichts, was Schuld anerkennt.
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Unfallstelle sichern
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck. Verletzte zuerst: 112. Bei Streit über den Hergang: 110.
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Daten der Gegenseite aufnehmen
Kennzeichen, Fahrer und Halter, Versicherung. Dazu Fotos von beiden Fahrzeugen.
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Vor der Reparatur anrufen
Ein Schaden lässt sich nur feststellen, solange er da ist. Rufen Sie vorher an.
Wer zahlt das Gutachten
Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen grundsätzlich selbst.
Die Kosten des Gutachtens gehören in der Regel zu dem Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ersetzen hat. Den Sachverständigen, den diese Versicherung Ihnen anbietet, müssen Sie grundsätzlich nicht annehmen.
Eine Ausnahme sind Bagatellschäden: Bei sehr kleinen Schäden ist ein vollständiges Gutachten meist nicht angemessen – dort genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Ob Ihr Fall darunter fällt, sehe ich am Fahrzeug.
Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.
Leistungen
Wofür Sie mich beauftragen können
Neun Anlässe, geordnet danach, wie häufig sie vorkommen. Wenn Ihr Fall nicht dabei ist, klären wir das am Telefon.
- Haftpflichtgutachten Nach einem unverschuldeten Unfall – Schadenhöhe, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert gegenüber der gegnerischen Versicherung.
- Kaskoschaden Schadenermittlung gegenüber Ihrer eigenen Versicherung, nach deren Bedingungen.
- Kurzgutachten und Bagatellschaden Der knappe Nachweis für kleine Schäden, bei denen ein volles Gutachten nicht angemessen ist.
- Fahrzeugbewertung Der belastbare Wert für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Trennung.
- Oldtimer und Klassiker Zustandsnote, Markt- und Wiederbeschaffungswert für Fahrzeuge, die kein Standardmodell mehr sind.
- Leasingrückgabe Der Zustandsbericht vor der Rückgabe – Minderwert klären, bevor die Rechnung kommt.
- Gebrauchtwagen-Check Vor dem Kauf prüfen lassen, was der Verkäufer nicht erwähnt.
- Reparaturbestätigung Die Nachbesichtigung, mit der Sie die fachgerechte Instandsetzung belegen.
- Beweissicherung Zustand und Schaden dokumentieren, solange sich beides noch belegen lässt.
Ablauf
So läuft ein Gutachten ab
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Ihr Anruf
Sie schildern den Fall. Ich sage Ihnen, welches Gutachten passt.
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Termin und Besichtigung
Wir stimmen den Termin ab. Ich nehme Fotos, Messwerte und Vorschäden auf.
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Auswertung und Kalkulation
Ich kalkuliere die Reparatur und ermittle den Wert des Fahrzeugs.
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Das Gutachten entsteht
Ich fasse die Befunde zusammen und lege jede Herleitung offen.
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Übergabe
Auf Wunsch geht das Gutachten auch an Werkstatt, Rechtsanwalt oder Versicherung.
Zur Person
Muhammed Ali Zengin
Kfz-Sachverständiger
Ich erstelle Gutachten für Privatleute, Werkstätten und Rechtsanwälte – von der Schadenaufnahme nach einem Unfall bis zur Bewertung eines Klassikers.
Wer mich beauftragt, bekommt meine Feststellungen – nicht die, die einer Versicherung gefallen. Was in einem Gutachten steht, muss auch dann tragen, wenn die Gegenseite es prüft; deshalb belege ich jede Position, statt sie zu behaupten.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt nötig ist, fragen Sie mich am Telefon. Ich sage Ihnen offen, wenn keines nötig ist.
Kontakt
Rufen Sie an.
Am Telefon ist meist in wenigen Sätzen geklärt, wofür es sonst mehrere Nachrichten braucht. Wenn Ihnen Schreiben lieber ist, nutzen Sie das Formular.
- info@mz-gutachten.de
- Anschrift
- Emscherstraße 174
47166 Duisburg