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Ablauf

Wie ein Gutachten abläuft

Ein Gutachten entsteht nicht am Schreibtisch allein und nicht, während Sie warten. Hier steht, was zwischen Ihrem Anruf und dem fertigen Gutachten passiert – damit Sie wissen, woran Sie sind, und nicht nachfragen müssen.

  1. Ihr Anruf

    Sie schildern mir kurz, was passiert ist: wo das Fahrzeug steht, ob es noch fahrbereit ist, ob die Schuldfrage klar ist. Daraus ergibt sich, welche Art von Gutachten überhaupt in Frage kommt.

    Wenn ein Kurzgutachten genügt, sage ich Ihnen das an dieser Stelle. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ihn erteilen.

  2. Termin und Besichtigung

    Den Besichtigungstermin stimme ich mit Ihnen ab. In der Regel komme ich zum Fahrzeug – zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder an den Ort, an dem es nach dem Unfall abgestellt wurde.

    Vor Ort nehme ich den Schaden auf: Lichtbilder aus allen nötigen Perspektiven, Messungen an Lack und Karosserie, Fahrzeugdaten, Laufleistung, Ausstattung, Vorschäden. Was hier übersehen wird, fehlt später im Gutachten – deshalb dauert dieser Teil so lange, wie er dauert.

  3. Auswertung und Kalkulation

    Aus der Aufnahme wird eine nachvollziehbare Rechnung. Der Reparaturweg folgt den Vorgaben des Herstellers, die Kalkulation den hinterlegten Arbeitswerten und Ersatzteilpreisen.

    Parallel recherchiere ich den Markt. Was ein gleichwertiges Fahrzeug heute kostet, ist der Wiederbeschaffungswert; was Ihres im beschädigten Zustand noch einbringt, der Restwert. Wo sie anfällt, kommt die merkantile Wertminderung dazu.

  4. Das Gutachten entsteht

    Ich stelle die Feststellungen zusammen, prüfe die Kalkulation gegen die Lichtbilder und schreibe auf, wie ich zu jedem Wert komme. Ein Gutachten, dessen Herleitung man nicht nachvollziehen kann, ist gegenüber einer Versicherung wenig wert.

    Wie lange die Auswertung dauert, hängt vom Umfang des Schadens ab. Beim Termin sage ich Ihnen, wann Sie mit dem Gutachten rechnen können.

  5. Übergabe

    Sie erhalten das Gutachten digital und auf Wunsch gedruckt. Auf Ihren Wunsch geht es direkt an die gegnerische Versicherung, an Ihren Rechtsanwalt oder an die Werkstatt.

    Danach bleibe ich ansprechbar. Wenn die Versicherung Positionen kürzt oder Rückfragen stellt, erkläre ich, worauf meine Feststellungen beruhen.

Was ich von Ihnen brauche

Nicht alles davon muss zum Termin vorliegen. Je mehr davon da ist, desto weniger muss später nachgereicht werden – und desto eher steht das Gutachten.

Zulassungsbescheinigung Teil I
Der Fahrzeugschein. Er liefert Erstzulassung, Typschlüssel und Halterdaten – ohne ihn beginnt jede Bewertung mit einer Schätzung – und, wenn das Fahrzeug geleast oder finanziert ist, den Namen der Leasinggesellschaft oder der Bank.
Kennzeichen und Laufleistung
Für das erste Telefonat genügen mir diese beiden Angaben, um einzuordnen, worum es geht.
Unfallort, Zeitpunkt und Hergang
Kurz und in Ihren Worten. Eine Skizze hilft, ist aber keine Pflicht.
Daten der Gegenseite
Kennzeichen, Halter, Versicherung und – sobald der Schaden dort angemeldet ist – die Schadennummer.
Vorschäden und frühere Reparaturen
Auch die fachgerecht behobenen. Ein verschwiegener Vorschaden fällt spätestens der Versicherung auf und beschädigt das gesamte Gutachten.
Rechnungen und Serviceheft
Bei Wertgutachten und Klassikern alles, was den Zustand und die Pflege belegt.
Rechtsanwalt oder Werkstatt
Wenn Sie einen von beiden oder beide bereits beauftragt haben, nenne ich die Anschriften im Gutachten. Dann muss nichts doppelt weitergereicht werden.

Kontakt

Der erste Schritt ist ein Anruf

Schildern Sie mir kurz, was passiert ist. Danach wissen Sie, ob und welches Gutachten Sie brauchen – und was als Nächstes zu tun ist.

Anrufen: 0163 9532985

info@mz-gutachten.de Nachricht schreiben