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Leistungen

Leistungen

Neun Anlässe, aus denen ein Gutachten oder ein Bericht entsteht. Für alle gilt dasselbe: Ich sehe mir das Fahrzeug selbst an und schreibe nur auf, was sich belegen lässt. Wenn Sie nicht sicher sind, was zu Ihrem Fall passt, rufen Sie an – das lässt sich am Telefon klären.

Beim Haftpflichtschaden rechne ich mein Honorar üblicherweise direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Wo die Erstattung nicht sicher ist – etwa bei sehr kleinen Schäden oder einer Mithaftung –, sage ich Ihnen das, bevor ich anfange. In allen anderen Fällen nenne ich Ihnen das Honorar vorher; eine feste Zahl steht hier nicht, weil sie vom Fahrzeug und vom Umfang abhängt. Näheres unter Wer zahlt das Gutachten.

Haftpflichtgutachten

Hat ein anderer den Unfall verursacht, ist das Gutachten die Grundlage, auf der die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert. Ich halte darin fest, was beschädigt ist, wie fachgerecht instand gesetzt wird, was das kostet und was Ihr Fahrzeug vor und nach dem Schaden wert ist.

Den Sachverständigen wählen Sie dabei grundsätzlich selbst. Ich arbeite in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Gegenseite – auf diesen Unterschied kommt es bei einem Haftpflichtschaden an.

Wann Sie das brauchen
Immer dann, wenn ein anderer für den Schaden einstehen muss und es nicht bei einem ganz geringfügigen Kratzer bleibt.
Was dabei entsteht
Ein vollständiges Gutachten mit Lichtbildern, Reparaturweg und Kalkulation. Dazu die Werte, um die es bei der Regulierung geht. Der Wiederbeschaffungswert: was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet. Der Restwert: was das beschädigte Fahrzeug noch einbringt. Die merkantile Wertminderung: der Betrag, um den ein reparierter Unfallwagen beim Verkauf hinter einem unfallfreien zurückbleibt. Und die Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungsdauer – nach ihr bemisst sich, wie lange Ihnen das Fahrzeug fehlt.

Kaskoschaden

Bei Hagel, Wildunfall, Vandalismus, Diebstahl oder einem selbst verschuldeten Unfall zahlt die eigene Kaskoversicherung. Was ersetzt wird, ergibt sich nicht aus dem Schadenersatzrecht, sondern aus Ihrem Versicherungsvertrag.

Üblicherweise schickt der Versicherer einen eigenen Sachverständigen. Eine zweite, unabhängige Feststellung ist trotzdem sinnvoll, wenn Sie die Abrechnung nicht nachvollziehen können. Klären Sie vorher, wer die Kosten trägt: Anders als beim Haftpflichtschaden übernimmt sie der Versicherer nicht selbstverständlich.

Wann Sie das brauchen
Wenn die Feststellungen Ihres eigenen Versicherers nicht nachvollziehbar sind oder Sie vor der Reparatur wissen wollen, woran Sie sind.
Was dabei entsteht
Eine vollständige Schadenaufnahme mit Lichtbildern und Kalkulation, dazu die Einordnung, ob sich die Reparatur gegenüber dem Wiederbeschaffungswert noch rechnet.

Kurzgutachten und Bagatellschaden

Nicht jeder Schaden rechtfertigt ein volles Gutachten. Beim Parkrempler, beim gestreiften Kotflügel oder beim abgerissenen Spiegel genügt oft eine knappe, belegte Aufstellung der Reparaturkosten.

Das ist keine schlechtere Arbeit, sondern die angemessene. Bei sehr kleinen Schäden erstattet die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens in der Regel nicht. Wo diese Bagatellgrenze verläuft, ist nicht gesetzlich festgelegt und wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt – deshalb sehe ich mir den Schaden zuerst an und sage Ihnen, was angemessen ist.

Wann Sie das brauchen
Bei kleinen, klar abgegrenzten Schäden ohne Anhaltspunkte für verdeckte Folgen an Trägern, Sensoren oder Halterungen.
Was dabei entsteht
Ein Kurzgutachten mit Lichtbildern und kalkulierten Reparaturkosten – knapp genug, um verhältnismäßig zu bleiben, und belegt genug, um damit abzurechnen.

Fahrzeugbewertung

Ein Wertgutachten beantwortet eine einzige Frage: Was ist dieses Fahrzeug heute wert? Ich beurteile Zustand, Ausstattung, Laufleistung, Wartungshistorie und Vorschäden und ordne das Fahrzeug in den aktuellen Markt ein.

Weil ein solcher Wert meist gegenüber Dritten begründet werden muss – einem Käufer, einer Behörde, einem Gericht –, zählt nicht die Zahl allein, sondern die nachvollziehbare Herleitung.

Wann Sie das brauchen
Vor Kauf oder Verkauf, bei einer Erbauseinandersetzung, bei einer Trennung oder wenn ein Wert gegenüber einer Behörde zu belegen ist.
Was dabei entsteht
Ein Wertgutachten mit Zustandsbeschreibung und Lichtbildern. Darin steht der Händlereinkaufswert – was ein Händler für das Fahrzeug zahlen würde – und der Händlerverkaufswert – was er dafür verlangen würde. Beide sind begründet, nicht geschätzt.

Oldtimer und Klassiker

Bei einem Klassiker sagen die Fahrzeugdaten wenig über den Wert. Entscheidend sind Originalität, Substanz und die Qualität früherer Arbeiten – und das sieht man erst am Fahrzeug, nicht in der Liste.

Ich vergebe eine Zustandsnote auf der üblichen Skala von 1 bis 5, beschreibe, wie sie zustande kommt, und leite daraus Markt- und Wiederbeschaffungswert ab.

Wann Sie das brauchen
Für die Oldtimerversicherung, vor Kauf oder Verkauf und immer dann, wenn eine pauschale Schätzung dem Fahrzeug nicht gerecht wird.
Was dabei entsteht
Ein Wertgutachten mit Zustandsnote, ausführlicher Fotodokumentation und begründetem Markt- und Wiederbeschaffungswert.

Leasingrückgabe

Bei der Rückgabe entscheidet der Leasinggeber, was noch als normale Gebrauchsspur gilt und was als Schaden abgerechnet wird. Diese Grenze verläuft nicht immer dort, wo man sie vermutet.

Ich sehe mir das Fahrzeug an, bevor Sie es abgeben. Dann wissen Sie vorher, womit zu rechnen ist, und können entscheiden, ob sich eine Instandsetzung vor der Rückgabe lohnt.

Wann Sie das brauchen
Einige Wochen vor dem Rückgabetermin – und ebenso, wenn Ihnen nach der Rückgabe ein Minderwert berechnet wurde, den Sie nicht nachvollziehen können.
Was dabei entsteht
Ein Zustandsbericht mit Lichtbildern, der übliche Gebrauchsspuren von erstattungspflichtigen Schäden trennt und den Minderwert beziffert.

Gebrauchtwagen-Check

Ein Gebrauchtwagen zeigt seine Geschichte nicht freiwillig. Nachlackierungen, gerichtete Bleche, unsauber ersetzte Teile und verdeckte Unfallspuren lassen sich messen und erkennen, wenn man weiß, wo man hinsieht.

Ich prüfe das Fahrzeug vor dem Kauf – beim Händler oder beim privaten Verkäufer, mit Ihnen zusammen oder allein.

Wann Sie das brauchen
Vor dem Kauf, solange Sie noch verhandeln oder vom Kauf Abstand nehmen können.
Was dabei entsteht
Ein Prüfbericht mit Lichtbildern, gemessenen Lackschichtdicken, festgestellten Vorschäden und der Einordnung, ob der geforderte Preis zum Zustand passt.

Reparaturbestätigung

Wer den Schaden auf Grundlage des Gutachtens abrechnet und trotzdem reparieren lässt – in einer freien Werkstatt oder in Eigenregie –, muss die Instandsetzung belegen können. Sonst fehlt der Nachweis, den die Versicherung für die Ausfallzeit und ein späterer Käufer für die Fahrzeughistorie verlangt.

Ich besichtige das Fahrzeug nach der Reparatur und halte fest, dass sie sach- und fachgerecht sowie im Umfang des Gutachtens ausgeführt wurde.

Wann Sie das brauchen
Nach einer Reparatur, die Sie gegenüber der Versicherung, einem Käufer oder einem Gericht belegen müssen.
Was dabei entsteht
Eine Reparaturbestätigung mit Lichtbildern des instand gesetzten Fahrzeugs und dem Abgleich zum ursprünglichen Schadenbild.

Beweissicherung

Manche Schäden verschwinden, bevor jemand sie beurteilt hat: Das Fahrzeug wird repariert, verkauft, zurückgegeben. Danach lässt sich der Zustand nur noch behaupten, nicht mehr belegen.

Ich dokumentiere den Zustand, solange er da ist – sachlich, datiert und mit Lichtbildern, die auch Monate später noch etwas beweisen.

Wann Sie das brauchen
Vor einer Reparatur, bei Streit mit Werkstatt, Verkäufer oder Vermieter, vor Umbauten und bei Fahrzeugen, die an Dritte übergeben werden.
Was dabei entsteht
Eine datierte Zustandsdokumentation mit Lichtbildern und der Beschreibung des festgestellten Schadenbildes.

Kontakt

Neun Anlässe – welcher passt zu Ihrem Fall?

Beschreiben Sie mir kurz Ihren Fall. Was Sie brauchen – ein Gutachten, ein Kurzgutachten oder einen Bericht –, klärt sich meist schon im ersten Gespräch.

Anrufen: 0163 9532985

info@mz-gutachten.de Nachricht schreiben