Haftpflichtgutachten
Hat ein anderer den Unfall verursacht, ist das Gutachten die Grundlage, auf der die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert. Ich halte darin fest, was beschädigt ist, wie fachgerecht instand gesetzt wird, was das kostet und was Ihr Fahrzeug vor und nach dem Schaden wert ist.
Den Sachverständigen wählen Sie dabei grundsätzlich selbst. Ich arbeite in Ihrem Auftrag und nicht im Auftrag der Gegenseite – auf diesen Unterschied kommt es bei einem Haftpflichtschaden an.
- Wann Sie das brauchen
- Immer dann, wenn ein anderer für den Schaden einstehen muss und es nicht bei einem ganz geringfügigen Kratzer bleibt.
- Was dabei entsteht
- Ein vollständiges Gutachten mit Lichtbildern, Reparaturweg und Kalkulation. Dazu die Werte, um die es bei der Regulierung geht. Der Wiederbeschaffungswert: was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kostet. Der Restwert: was das beschädigte Fahrzeug noch einbringt. Die merkantile Wertminderung: der Betrag, um den ein reparierter Unfallwagen beim Verkauf hinter einem unfallfreien zurückbleibt. Und die Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungsdauer – nach ihr bemisst sich, wie lange Ihnen das Fahrzeug fehlt.